Master Defensios June 30, 2021
- This event has passed.
Master Defensios June 30, 2021
June 30, 2021 @ 9:00 am - 8:00 pm
Zoom Link for the Master Defensio on June 30, 2021 09:00 a.m.
https://us02web.zoom.us/j/88984441369?pwd=NXAwSWFYbDBPZkYwZHZNUXdvRHdHUT09
Meeting ID: 889 8444 1369
Passcode: UMfg9n
3G-Nachweis für Präsenzteilnahme:
Es gab ein paar Änderungen bzgl. des 3G-Nachweises, die vor ein paar Tagen vom RektorInnen-Team kommuniziert wurden. Deshalb möchte ich diese hier noch einmal kurz zusammenfassen für diejenigen, die vor Ort dabei sein möchten.
GETESTET (Nachweis über ein negatives Testergebnis)
- PCR Test – nicht älter als 72 Stunden
- Antigen-Schnelltest durchgeführt von einer befugten Stelle – nicht älter als 48 Stunden
- Antigen-Schnelltest zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst ist – nicht älter als 24 Stunden (Genaue Informationen finden Sie hier: https://www.tirol.gv.at/gesundheit-vorsorge/infekt/coronavirus-covid-19-informationen/tirol-testet/selbsttests/)
GEIMPFT (behördlicher / elektronischer Impfnachweis)
- Ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung – Befreiung von der Testpflicht für 3 Monate
- Nach Erhalt der Zweitimpfung – Befreiung von der Testpflicht für 9 Monate ab der Erstimpfung
- Ab dem 22. Tag nach der Impfung mit Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist – Befreiung von der Testpflicht für 9 Monate
- Geimpfte Personen, die mindestens 21 Tage vor der Impfung einen positiven molekularbiologischen Test auf COVID-19 oder einen Nachweis über neutralisierende Antikörper vorweisen können, sind für 9 Monate von der Testpflicht befreit
GENESEN (Nachweis über eine überstandene COVID-19-Infektion)
- Ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene COVID-19-Infektion, die molekularbiologisch bestätigt wurde – Befreiung von der Testpflicht für 6 Monate (ab dem ersten positiven PCR Test)
- Absonderungsbescheid aufgrund ihrer COVID-19-Erkrankung (nicht älter als 6 Monate) – Befreiung von der Testpflicht für 6 Monate (ab dem ersten positiven PCR Test)
- Nachweis über die neutralisierenden Antikörper – Befreiung von der Testpflicht für 3 Monate